Zwei Steuern sind weggefallen, die noch in fast jeder Quelle stehen: Der ITI wurde im Juli 2024 abgeschafft, der Veräußerungsgewinn ist für natürliche Personen seit Januar 2026 befreit. Beides durch Gesetz. Für Kapitalgesellschaften gilt die Befreiung nicht — mit Folgen für die Kaufstruktur.
| Steuer | Früher | Stand Oktober 2026 |
|---|---|---|
| ITI, Transfersteuer | 1,5 % bei Erwerb vor 2018 | abgeschafft durch Ley 27.743 vom 8.7.2024 |
| Cedular auf Veräußerungsgewinn | 15 % bei Erwerb ab 1.1.2018 | befreit für Transaktionen ab 1.1.2026 — Ley 27.802, Art. 192, durchgeführt durch Decreto 406/2026 |
| Bei Kauf über eine Kapitalgesellschaft | bis 35 % | Die Befreiung gilt für natürliche Personen und ruhende Nachlässe, nicht für Gesellschaften |
Wer als Privatperson kauft, zahlt beim Verkauf nach heutiger Rechtslage weder ITI noch Ganancias auf den Gewinn. Wer über eine argentinische Gesellschaft kauft, verliert diese Befreiung. Das wird häufig anders empfohlen — meist von Beratern, die an der Gründung verdienen.
Diese Aussage ist eine Einordnung der Rechtslage, keine Steuerberatung. Im Einzelfall gehört sie vom Contador bestätigt, besonders dann, wenn eine Residenz oder eine Betriebsstätte im Spiel ist, oder wenn im Heimatland Gründe für eine Gesellschaftsstruktur bestehen.
Beim Verkauf wird dokumentiert, wie das Kapital seinerzeit ins Land kam. Wer diese Kette lückenlos vorlegen kann, wickelt ab. Wer sie nicht vorlegen kann, verhandelt — mit Behörden, mit der Bank, mit dem Escribano. Das ist der Grund, warum der Weg des Kapitals am Anfang über das Ergebnis am Ende entscheidet.
Und es ist der zweite Grund, warum Unterverbriefung teuer wird: Die Differenz zwischen beurkundetem und gezahltem Preis ist genau die Lücke, die sich beim Verkauf nicht schließen lässt.
Wie beim Kauf gilt: Es gibt keine digitale Beurkundung. Entweder sind Sie persönlich anwesend oder ein Bevollmächtigter mit notarieller Vollmacht vertritt Sie. Wer plant, aus Europa zu verkaufen, sollte die Vollmacht nicht erst dann besorgen, wenn ein Käufer bereitsteht.
Das Dossier enthält die Belegliste, die beim Verkauf vorliegen muss, und die Zeitachse vom Verkaufsentschluss bis zur Auszahlung.
Nach heutiger Rechtslage als natürliche Person weder ITI noch Ganancias auf den Veräußerungsgewinn. Der ITI wurde 2024 abgeschafft, die Gewinnbesteuerung ist für Transaktionen ab 1. Januar 2026 befreit. Es bleiben die hälftigen Sellos und die Maklerprovision.
Nein. Die Befreiung nach Artikel 192 der Ley 27.802 gilt für natürliche Personen und ruhende Nachlässe, nicht für Kapitalgesellschaften. Wer über eine S.A.S. kauft, verliert sie.
Der Impuesto a la Transferencia de Inmuebles von 1,5 Prozent wurde durch Ley 27.743 vom 8. Juli 2024 abgeschafft. Er galt zuvor für Objekte, die vor 2018 erworben wurden.
Nur über einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht, da es keine digitale Beurkundung gibt. Die Vollmacht braucht Apostille und beglaubigte Übersetzung und sollte früh vorbereitet werden.
Quellen und Stand. Artikel 67 der Ley 27.743, Boletín Oficial 8. Juli 2024, zur Abschaffung des ITI; Artikel 192 der Ley 27.802 und Decreto 406/2026 zur Befreiung des Veräußerungsgewinns für Transaktionen ab 1. Januar 2026. Geprüft am 4. Oktober 2026. Dieser Text ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; im Einzelfall gehört er vom Escribano, Abogado oder Contador bestätigt.
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