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Vermieten und halten

Steuern beim Immobilienverkauf in Argentinien: was 2026 noch anfällt

Zwei Steuern sind weggefallen, die noch in fast jeder Quelle stehen: Der ITI wurde im Juli 2024 abgeschafft, der Veräußerungsgewinn ist für natürliche Personen seit Januar 2026 befreit. Beides durch Gesetz. Für Kapitalgesellschaften gilt die Befreiung nicht — mit Folgen für die Kaufstruktur.

Stand 4. Oktober 2026 Lesezeit 3 Minuten Strang Strang D
Das Wichtigste in drei Sätzen
  • Der ITI von 1,5 Prozent wurde durch Ley 27.743 vom 8. Juli 2024 abgeschafft.
  • Der Veräußerungsgewinn ist für natürliche Personen bei Transaktionen ab 1. Januar 2026 von Ganancias befreit — durch Gesetz, nicht durch Dekret.
  • Die Befreiung gilt nicht für Kapitalgesellschaften. Wer über eine S.A.S. kauft, verliert sie.
SteuerFrüherStand Oktober 2026
ITI, Transfersteuer1,5 % bei Erwerb vor 2018abgeschafft durch Ley 27.743 vom 8.7.2024
Cedular auf Veräußerungsgewinn15 % bei Erwerb ab 1.1.2018befreit für Transaktionen ab 1.1.2026 — Ley 27.802, Art. 192, durchgeführt durch Decreto 406/2026
Bei Kauf über eine Kapitalgesellschaftbis 35 %Die Befreiung gilt für natürliche Personen und ruhende Nachlässe, nicht für Gesellschaften

Die Schlussfolgerung für die Kaufstruktur

Privatperson oder Gesellschaft

Wer als Privatperson kauft, zahlt beim Verkauf nach heutiger Rechtslage weder ITI noch Ganancias auf den Gewinn. Wer über eine argentinische Gesellschaft kauft, verliert diese Befreiung. Das wird häufig anders empfohlen — meist von Beratern, die an der Gründung verdienen.

Diese Aussage ist eine Einordnung der Rechtslage, keine Steuerberatung. Im Einzelfall gehört sie vom Contador bestätigt, besonders dann, wenn eine Residenz oder eine Betriebsstätte im Spiel ist, oder wenn im Heimatland Gründe für eine Gesellschaftsstruktur bestehen.

Was beim Verkauf trotzdem anfällt

  • Die Hälfte der Sellos, sofern nicht abweichend vereinbart.
  • Die Maklerprovision der Verkäuferseite, üblich drei Prozent zuzüglich IVA, verhandelbar.
  • Die Kosten des Escribano, soweit vertraglich dem Verkäufer zugewiesen.
  • Der Nachweis der Mittelherkunft — keine Steuer, aber der Punkt, an dem die meiste Zeit verloren geht.

Warum der Nachweis der Mittelherkunft hierher gehört

Beim Verkauf wird dokumentiert, wie das Kapital seinerzeit ins Land kam. Wer diese Kette lückenlos vorlegen kann, wickelt ab. Wer sie nicht vorlegen kann, verhandelt — mit Behörden, mit der Bank, mit dem Escribano. Das ist der Grund, warum der Weg des Kapitals am Anfang über das Ergebnis am Ende entscheidet.

Und es ist der zweite Grund, warum Unterverbriefung teuer wird: Die Differenz zwischen beurkundetem und gezahltem Preis ist genau die Lücke, die sich beim Verkauf nicht schließen lässt.

Anwesenheit beim Verkauf

Wie beim Kauf gilt: Es gibt keine digitale Beurkundung. Entweder sind Sie persönlich anwesend oder ein Bevollmächtigter mit notarieller Vollmacht vertritt Sie. Wer plant, aus Europa zu verkaufen, sollte die Vollmacht nicht erst dann besorgen, wenn ein Käufer bereitsteht.

Der Exit beginnt beim Einstieg.

Das Dossier enthält die Belegliste, die beim Verkauf vorliegen muss, und die Zeitachse vom Verkaufsentschluss bis zur Auszahlung.

Häufige Fragen

Muss ich beim Verkauf einer Wohnung in Argentinien Steuern zahlen?

Nach heutiger Rechtslage als natürliche Person weder ITI noch Ganancias auf den Veräußerungsgewinn. Der ITI wurde 2024 abgeschafft, die Gewinnbesteuerung ist für Transaktionen ab 1. Januar 2026 befreit. Es bleiben die hälftigen Sellos und die Maklerprovision.

Gilt die Befreiung auch, wenn ich über eine Gesellschaft gekauft habe?

Nein. Die Befreiung nach Artikel 192 der Ley 27.802 gilt für natürliche Personen und ruhende Nachlässe, nicht für Kapitalgesellschaften. Wer über eine S.A.S. kauft, verliert sie.

Was ist aus dem ITI geworden?

Der Impuesto a la Transferencia de Inmuebles von 1,5 Prozent wurde durch Ley 27.743 vom 8. Juli 2024 abgeschafft. Er galt zuvor für Objekte, die vor 2018 erworben wurden.

Kann ich aus dem Ausland verkaufen?

Nur über einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht, da es keine digitale Beurkundung gibt. Die Vollmacht braucht Apostille und beglaubigte Übersetzung und sollte früh vorbereitet werden.

Quellen und Stand. Artikel 67 der Ley 27.743, Boletín Oficial 8. Juli 2024, zur Abschaffung des ITI; Artikel 192 der Ley 27.802 und Decreto 406/2026 zur Befreiung des Veräußerungsgewinns für Transaktionen ab 1. Januar 2026. Geprüft am 4. Oktober 2026. Dieser Text ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; im Einzelfall gehört er vom Escribano, Abogado oder Contador bestätigt.

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