6.1 Die Ganancias-Befreiung ab 2026
Mit dem Dekret 406/2026, veröffentlicht am 1. Juni 2026, hat die Regierung die Ausführungsbestimmungen erlassen. Ergebnis: Seit dem 1. Januar 2026 sind von der Einkommensteuer befreit —
Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien, die dem Mieter als Wohnung dienen, einschließlich der Beträge für Möbel und Zubehör. Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien und der Übertragung von Rechten. Die Befreiung gilt ausdrücklich für natürliche Personen und ruhende Nachlässe, Ansässige wie Nicht-Ansässige.
6.3 ABL — die laufende Abgabe
ABL steht für Alumbrado, Barrido y Limpieza. Die Abgabe bündelt die Immobiliensteuer der Stadt und eine Servicegebühr. Eine Zweizimmerwohnung in mittlerer Lage liegt bei etwa 30.000 bis 120.000 Pesos je Zweimonatsrate.