Ausländer sind beim Immobilienerwerb in Argentinien Inländern gleichgestellt. Kein Aufenthaltstitel, keine Mindestinvestition, keine Genehmigung. Was das praktisch heißt — und wo die wenigen Ausnahmen liegen.
Die häufigste Frage am Anfang ist auch die am einfachsten zu beantwortende: Ja, Sie dürfen. Die argentinische Verfassung stellt Ausländer beim Eigentumserwerb Staatsbürgern gleich. Artikel 20 der Verfassung nennt das Recht, Grundeigentum zu erwerben, zu besitzen und zu veräußern, ausdrücklich — ohne Bedingung eines Aufenthaltstitels.
Es gibt keine Mindestinvestition, keine Genehmigungspflicht und keine Registrierung als ausländischer Investor. Was Sie brauchen, ist ein gültiger Reisepass und eine argentinische Steuernummer. Letztere ist der eigentliche Engpass, und ihr ist ein eigenes Kapitel gewidmet.
Zwei Regelungswerke schränken ein, beide mit klarem Zuschnitt:
| Beschränkung | Was sie betrifft | Relevanz für Stadtwohnungen |
|---|---|---|
| Grenzzonen (Zona de Seguridad de Frontera) | Flächen in definierter Entfernung zu Landesgrenzen und Küsten. Erwerb durch Ausländer erfordert eine Sondergenehmigung. | Keine. Buenos Aires liegt außerhalb. |
| Ländlicher Grundbesitz (Ley 26.737) | Landwirtschaftliche Flächen. Begrenzung des ausländischen Anteils, Registrierungspflicht. | Keine. Gilt für ländliche, nicht für städtische Grundstücke. |
| Örtliche Sonderregeln | Einzelne Gemeinden, etwa im Umfeld von Bariloche, verlangen zusätzliche Genehmigungen. | Keine für die Stadt Buenos Aires. |
Keine dieser Ausnahmen greift. Eine Eigentumswohnung in Palermo, Recoleta, Colegiales oder Villa Crespo kaufen Sie unter denselben Bedingungen wie ein Argentinier.
Der rechtliche Teil ist der einfachste des ganzen Vorhabens. Schwierig wird es nicht beim Dürfen, sondern beim Prüfen. Die drei Stellen, an denen ausländische Käufer regelmäßig Geld verlieren, haben mit dem Erwerbsrecht nichts zu tun:
Eine digitale Beurkundung gibt es nicht. Bei der Escritura müssen Sie persönlich anwesend sein — oder sich durch einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht vertreten lassen. Dasselbe gilt beim späteren Verkauf. Wer die Vollmacht im Heimatland ausstellen lässt, braucht Apostille und beglaubigte Übersetzung; das dauert und sollte früh begonnen werden.
Das Dossier enthält die Checklisten für Besichtigung und Due Diligence, den Fragenkatalog für den Escribano und drei durchgerechnete Beispielprojekte.
Nein. Der Immobilienerwerb ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Ein gültiger Reisepass und eine argentinische Steuernummer genügen. Eine Residenz brauchen Sie erst, wenn Sie ein argentinisches Bankkonto eröffnen wollen.
Nein. Argentinien kennt keine Mindestsumme und kein Investorenprogramm als Voraussetzung für den Immobilienerwerb. Das angekündigte Citizenship-by-Investment-Programm ist ein davon getrenntes Verfahren zur Staatsbürgerschaft.
Ja. Es gibt keine zahlen- oder wertmäßige Begrenzung für städtische Immobilien. Beschränkungen bestehen nur für ländliche Flächen nach Ley 26.737 und in Grenzzonen.
Entweder persönlich anwesend oder durch einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht vertreten. Eine digitale Beurkundung gibt es nicht. Die Vollmacht aus dem Ausland braucht Apostille und beglaubigte Übersetzung.
Sources and status. Artikel 20 der argentinischen Verfassung; Ley 26.737 über ländlichen Grundbesitz; Regelungen zur Zona de Seguridad de Frontera. Checked on 4. Oktober 2026. This text is general information and is no substitute for legal or tax advice; in an individual case it belongs confirmed by the escribano, abogado or contador.
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